MPU und Cannabis – was seit der Legalisierung gilt

Von Sascha P. Forbach, Verkehrstherapeut bei MPU Point seit 2016 · Stand: November 2026

Kurz gesagt

Seit August 2024 liegt der THC-Grenzwert am Steuer bei 3,5 ng/ml Blut; wer darüber fährt, zahlt in der Regel 500 € und bekommt einen Monat Fahrverbot. Eine MPU droht nicht mehr automatisch beim ersten Verstoß, aber dann, wenn Hinweise darauf bestehen, dass du Konsum und Fahren nicht sicher trennst – etwa bei wiederholten Verstößen, sehr hohen Werten oder Mischkonsum mit Alkohol.

Mit dem Cannabisgesetz hat sich auch das Führerscheinrecht geändert. Viele denken seitdem, Kiffen und Autofahren seien kein Thema mehr. Das stimmt nicht: Die Regeln sind anders, aber die Frage nach der MPU stellt sich weiterhin – und die Behörden und Gerichte legen sie inzwischen ziemlich klar aus.

Was sich geändert hat

Seit 1. April 2024 gibt es in der Fahrerlaubnis-Verordnung eigene Regeln für Cannabis (§ 13a FeV). Sie unterscheiden zwischen Konsum, der die Fahreignung nicht berührt, Cannabismissbrauch und Cannabisabhängigkeit.

Seit August 2024 gilt im Straßenverkehr ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blut. Wer darüber fährt, muss in der Regel mit 500 € Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen. Cannabis und Alkohol zusammen sind am Steuer tabu – hier liegt das Bußgeld bei 1.000 €. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 gilt ein striktes Cannabisverbot am Steuer.

Wann die MPU droht

„Missbrauch“ heißt im Führerscheinrecht: Du kannst Cannabiskonsum und Fahren nicht sicher voneinander trennen. Gibt es Tatsachen, die darauf hindeuten, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU an.

Ein einzelner Verstoß reicht dafür meist nicht. Kommen aber weitere Umstände hinzu, sieht das anders aus: wiederholte Fahrten unter Cannabis, ein sehr hoher THC-Wert, Mischkonsum mit Alkohol oder deutliche Ausfallerscheinungen. Das VG Berlin hat im Juli 2026 zum Beispiel einen Wert von fast 48 ng/ml als solchen Hinweis gewertet – die Behörde durfte die MPU anordnen.

Bei Abhängigkeit wird die Fahrerlaubnis entzogen. Wer eine angeordnete MPU nicht vorlegt, verliert den Führerschein in aller Regel ebenfalls.

Ärztlich verordnetes Cannabis

Ein Rezept schützt nicht automatisch. Es sagt nichts darüber, ob du sicher fahren kannst, und gilt nicht rückwirkend für früheren Konsum. Wer Cannabis als Medikament nimmt, sollte mit Arzt oder Ärztin klären, wann Fahren möglich ist.

So überzeugst du in der MPU

Der Gutachter will verstehen, wie es zu der Fahrt kam, wie dein Konsum früher aussah und was sich seitdem geändert hat – und ob diese Änderung „gefestigt“ ist. Je nach Fall heißt das: entweder dauerhafter Verzicht, belegt durch Abstinenznachweise, oder ein glaubwürdig kontrollierter Umgang, bei dem du Konsum und Fahren konsequent trennst.

Welcher Weg für dich realistisch ist, hängt von deiner Vorgeschichte ab. Das solltest du früh klären – denn Abstinenznachweise brauchen Zeit.

Häufige Fragen

Muss ich nach dem ersten Verstoß über 3,5 ng/ml zur MPU?

Nicht automatisch. Meist bleibt es bei Bußgeld und Fahrverbot. Eine MPU kommt in Betracht, wenn weitere Umstände dafür sprechen, dass du Konsum und Fahren nicht trennst – etwa ein sehr hoher Wert oder Mischkonsum.

Brauche ich für die Cannabis-MPU einen Abstinenznachweis?

Das hängt von deinem Fall ab. Bei regelmäßigem Konsum oder hohen Werten wird in der Praxis oft Abstinenz erwartet. Kläre das früh, damit der Nachweiszeitraum am MPU-Termin vollständig ist.

Gelten die neuen Regeln auch für alte Fälle?

Eine Entziehung aus der Zeit vor April 2024 bleibt wirksam. Für die Neuerteilung prüft die Behörde aber nach den heutigen Regeln. Was das für deinen Fall bedeutet, klärt am besten ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Was für deinen Fall gilt, steht in der Anordnung deiner Fahrerlaubnisbehörde.

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